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ÜberblickNach deutschem Recht enthalten alle Seenotsignalmittel explosionsgefährliche Stoff und unterliegen den Sprengstoffgesetz. Der Fachkundenachweis nach dem Sprengstoffrecht berechtigt zum Erwerb, Umgang und Transport pyrotechnischer Signalmittel der Unterklasse T2, d.h. Signalraketen rot, Fallschirmsignalraketen rot und bestimmte Rauchsignale. |
Voraussetzung
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PrüfungDie Prüfung kann bei den Prüfungsausschüssen für amtliche Sportbootführerscheine des DSV abgelegt werde. Sie umfasst den Umgang mit Seenotsignalmitteln und die zu beachtenden Rechtsvorschriften des Sprengstoffrechts. Im theoretischen Teil ist ein Fragebogen aus dem 60 Fragen umfassenden Fragen- und Antwortenkatalog zu beantworten. Im praktischen Teil ist die sichere Handhabung von Seenotsignalmitteln nachzuweisen: Fallschirmsignalrakete rot, Rauchfackel orange, Rauchsignal orange (Dose), Signalgeber mit Magazin Die Kosten für die Prüfung betragen 18,-€ zuzüglich 7% Mehrwertsteuer sowie ggfls. der anteiligen Reisekosten für die Mitglieder der Prüfungskommission und Kosten für die Bereitstellung von Prüfungsräumen. zum Kurs
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